Gruppe 10

Gottesurteil um Königsmord.

Personen: Der Gaugraf des Lisgaues. Graf Thietmar, "der Billung", Arnold, Dienstmann des Grafen Thietmar, 2 Schöffen, Bauern und Bäuerinnen.

Zeit: Michaelistag 1048.

Ein ordentlicher Gerichtstag, ein "Gebotenes Ding" wird unter der alten Linde gehalten. (Siehe Titelbild). Die, Klage, die der Dienstmann Arnold gegen seinen Herrn, den Billunger Thietmar vorbringt, handelt von einem Mordanschlag gegen den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, Heinrich III. (1039-1056). In dem Geschehen spiegelt sich wieder einmal in häßlicher Form der Gegensatz zwischen Sachsen, vertreten durch Graf Thietmar und den Franken, denn Kaiser Heinrich stammte aus fränkischem Geschlecht.  Der Kaiser, der Gast beim Bremer Erzbischof Adalbert war, sollte in einem Wäldchen nahe bei Bremen von verkappten Reitern überfallen und erschlagen werden. Zum Glück mißlingt der Mordanschlag, obgleich er von Thietmar sorgfältig vorbereitet war.

Nun soll an diesem Michaelistage 1048 unter der Gerichtslinde der Gaugraf Recht suchen und finden.

 Es geht "um Kopf und Kragen". Aussage steht gegen Aussage, so daß in einem Gottesurteil durch Zweikampf zwischen Kläger und Beklagtem die Schuldfrage gelöst werden soll. Nach hartem Kampf fällt Thietmar. "Gott hat gerichtet. Königsmord beschwert doch sein Gewissen." Im engen Klosterfriedhof graben Mönche ihm ein Grab. Timmo aber, Thietmars Sohn, nahm später blutige Rache an Arnold. Er ließ ihn gefangen und gebunden von Hunden zu Tode zerren.

 Dargestellt vom Harzklub Pöhlde.

- 20 -