Dorferneuerung in Pöhlde - Erste Bürgerversammlung am 07.10. um 19.00 Uhr

Bürgermeister Gerhard Walter und Ortsbürgermeister Hermann Lückert wurden im Juli vom Nieders. Landwirtschaftsminister Ehlen über die Wiederaufnahme des Dorfes Pöhlde in das Dorferneuerungsprogramm 2009 informiert. Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, zukunftsorientierte Dorferneuerungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, fachlicher Be­treuung und Förderung investiver Maßnahmen zu betreiben.

 Schwerpunkt für die Antragstellung der Stadt Herzberg am Harz war, die innerörtlichen Ge­bäudepotentiale aufzuwerten bzw. wieder mit Leben zu füllen, Nutzungskonzepte für inner­örtliche Leerstände zu erstellen, die Vorortlagen zu stärken. Weitere Ansätze sind die Be­tonung und Hervorhebung örtlicher Potentiale, Schaffung (nicht nur) seniorengerechter Wohn- und Lebensbereiche im Ortskern.

Zunächst ist ein Dorferneuerungsplan in enger Zusammenarbeit mit einem aus der Be­völkerung gebildeten Arbeitskreis (ca. 10 Mitglieder) zu erstellen. In diesem Arbeitskreis, der schon während dieser ersten Bürgerversammlung zu bilden ist, sollten die unterschied­lichsten Gruppen, wie z. B. Landwirtschaft, Hausfrauenverband, Jugend- und Seniorenver­treter sowie Gewerbetreibende, vertreten sein.

Mit der Dorferneuerungsplanung wird das Planungsbüro Keller aus Hannover beauftragt, das bereits die Planung in den 80er Jahren durchgeführt hat.

Das Dorferneuerungsgebiet wird den alten Dorfbereich umfassen. Mitarbeiter des Planungs­büros werden eine Objektkartei erstellen, es werden alle Objekte fotografiert und be­schrieben sowie Schäden festgestellt. Die Stadt Herzberg am Harz bittet die Pöhlder Bürgerinnen und Bürger, diese Arbeit zu unterstützen.

Im Rahmen der Dorferneuerung werden sowohl öffentliche als auch private Projekte ge­fördert. Es werden Maßnahmen gefördert, die nach außen sichtbar sind und die die Er­haltung des Objektes sichern, wie z. B. Fassaden- und Dachsanierungen. Für land- und forstwirtschaftliche Objekte gelten weitergehende Möglichkeiten und zwar Anpassung der Bausubstanz einschließlich Hofräume und Nebengebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten.

Die Stadt Herzberg am Harz weist ganz besonders darauf hin, dass auch private Dorf­erneuerungsprojekte i. d. R. erst dann gefördert werden können, wenn das Amt für Landent­wicklung über den möglichen Umfang und Zeitraum einer Projektförderung nach Vorlage der beschlossenen Endfassung des Dorferneuerungsplanes entschieden hat. Bereits die Vergabe eines Auftrages wäre zuwendungsschädlich. In dringenden Einzelfällen, z. B. bei nicht aufschiebbaren Reparaturarbeiten, kann eine Maßnahme auch vorher gefördert werden. Aber auch hier gilt, dass noch kein Auftrag erteilt werden darf.

Die Stadt Herzberg am Harz bittet die Pöhlder Bürgerinnen und Bürger um zahlreiche Teil­nahme an der ersten Bürgerversammlung. Nur zusammen mit den Betroffenen kann eine Planung entstehen, die allen Anforderungen und Zielen gerecht wird.

Vorgesehen sind insgesamt zwei Bürgerversammlungen und ca. 12 Arbeitskreissitzungen.

Für Rückfragen oder Anmeldungen für den Arbeitskreis stehen bei der Stadt Herzberg am Harz Kerstin Bührmann (Tel. 05521/852-150) und Dietlinde Sack (Tel. 05521/852-153) zur Verfügung.

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