Schwerpunkt für die Antragstellung der Stadt Herzberg am Harz war, die innerörtlichen Gebäudepotentiale aufzuwerten bzw. wieder mit Leben zu füllen, Nutzungskonzepte für innerörtliche Leerstände zu erstellen, die Vorortlagen zu stärken. Weitere Ansätze sind die Betonung und Hervorhebung örtlicher Potentiale, Schaffung (nicht nur) seniorengerechter Wohn- und Lebensbereiche im Ortskern.
Zunächst ist ein Dorferneuerungsplan in enger Zusammenarbeit mit einem aus der Bevölkerung gebildeten Arbeitskreis (ca. 10 Mitglieder) zu erstellen. In diesem Arbeitskreis, der schon während dieser ersten Bürgerversammlung zu bilden ist, sollten die unterschiedlichsten Gruppen, wie z. B. Landwirtschaft, Hausfrauenverband, Jugend- und Seniorenvertreter sowie Gewerbetreibende, vertreten sein.
Mit der Dorferneuerungsplanung wird das Planungsbüro Keller aus Hannover beauftragt, das bereits die Planung in den 80er Jahren durchgeführt hat.
Das Dorferneuerungsgebiet wird den alten Dorfbereich umfassen. Mitarbeiter des Planungsbüros werden eine Objektkartei erstellen, es werden alle Objekte fotografiert und beschrieben sowie Schäden festgestellt. Die Stadt Herzberg am Harz bittet die Pöhlder Bürgerinnen und Bürger, diese Arbeit zu unterstützen.
Im Rahmen der Dorferneuerung werden sowohl öffentliche als auch private Projekte gefördert. Es werden Maßnahmen gefördert, die nach außen sichtbar sind und die die Erhaltung des Objektes sichern, wie z. B. Fassaden- und Dachsanierungen. Für land- und forstwirtschaftliche Objekte gelten weitergehende Möglichkeiten und zwar Anpassung der Bausubstanz einschließlich Hofräume und Nebengebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten.
Die Stadt Herzberg am Harz weist ganz besonders darauf hin, dass auch private Dorferneuerungsprojekte i. d. R. erst dann gefördert werden können, wenn das Amt für Landentwicklung über den möglichen Umfang und Zeitraum einer Projektförderung nach Vorlage der beschlossenen Endfassung des Dorferneuerungsplanes entschieden hat. Bereits die Vergabe eines Auftrages wäre zuwendungsschädlich. In dringenden Einzelfällen, z. B. bei nicht aufschiebbaren Reparaturarbeiten, kann eine Maßnahme auch vorher gefördert werden. Aber auch hier gilt, dass noch kein Auftrag erteilt werden darf.
Die Stadt Herzberg am Harz bittet die Pöhlder Bürgerinnen und Bürger um zahlreiche Teilnahme an der ersten Bürgerversammlung. Nur zusammen mit den Betroffenen kann eine Planung entstehen, die allen Anforderungen und Zielen gerecht wird.
Vorgesehen sind insgesamt zwei Bürgerversammlungen und ca. 12 Arbeitskreissitzungen.
Für Rückfragen oder Anmeldungen für den Arbeitskreis stehen bei der Stadt Herzberg am Harz Kerstin Bührmann (Tel. 05521/852-150) und Dietlinde Sack (Tel. 05521/852-153) zur Verfügung.