Harzklub-Zweigverein Pöhlde e.V.  
Grillplatzordnung  
Die Benutzung des Grillplatzes ist nur nach vorheriger Anmeldung  
gestattet.  
Um Beachtung des Durchfahrverbotes wird gebeten. Alle Wege  
sind für Kraftfahrzeuge gesperrt.  
Ausschließlich zu Anlieferungs- u. Abfuhrzwecken dürfen zwei  
Kraftfahrzeuge direkt bis zum Grillplatz fahren.  
Zum Grillen ist nur Holzkohle zu verwenden.  
Um Lärmbelästigungen zu vermeiden ist ab 22.00 Uhr  
Nachtruhe.  
Außerhalb des Grills darf kein Feuer gemacht werden  
(Waldbrandgefahr)  
Grillhütte, sowie die gesamte Anlage, sind in vorgefundenem  
Zustand zu verlassen. Anfallender Müll ist mitzunehmen.  
Bei der Benutzung der Spielgeräte haften Eltern für ihre Kinder  
Für die Benutzung des Grills wird eine Gebühr von 20,00€  
erhoben  
Ansprechpartner: Hans von Minckwitz, 37412 Herzberg OT Pöhlde,  
In den Birken 1, Handy 0151/67843667