Harzklub-Zweigverein Pöhlde e.V.
Grillplatzordnung
Die Benutzung des Grillplatzes ist nur nach vorheriger Anmeldung
gestattet.
Um Beachtung des Durchfahrverbotes wird gebeten. Alle Wege
sind für Kraftfahrzeuge gesperrt.
Ausschließlich zu Anlieferungs- u. Abfuhrzwecken dürfen zwei
Kraftfahrzeuge direkt bis zum Grillplatz fahren.
Zum Grillen ist nur Holzkohle zu verwenden.
Um Lärmbelästigungen zu vermeiden ist ab 22.00 Uhr
Nachtruhe.
Außerhalb des Grills darf kein Feuer gemacht werden
(Waldbrandgefahr)
Grillhütte, sowie die gesamte Anlage, sind in vorgefundenem
Zustand zu verlassen. Anfallender Müll ist mitzunehmen.
Bei der Benutzung der Spielgeräte haften Eltern für ihre Kinder
Für die Benutzung des Grills wird eine Gebühr von 20,00€
erhoben
Ansprechpartner: Hans von Minckwitz, 37412 Herzberg OT Pöhlde,
In den Birken 1, Handy 0151/67843667